Liebe SHG Leiter
wir möchten Euch kurz über aktuelle Entwicklungen in der Selbsthilfeförderung informieren.
Vor wenigen Tagen fand die sog. Selbsthilfebeiratssitzung auf Bundesebene statt, auf der die maßgeblichen Patientenorganisationen wie BAG Selbsthilfe e.V. und DAG SHG e.V. mit dem Spitzenverband der Krankenkassen die förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Antragsstellung thematisiert, erweitert und in einem überarbeiteten Leitfaden festgelegen konnten. Im Zuge dieser Überarbeitung wurden einige weitere Kostenpositionen, die bisher nicht explizit im Leitfaden genannt waren, als förderfähige Aufwendungen ergänzt.
Dies betrifft etwa Gebühren für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfung, Kontoführungsgebühren und Nebenkosten des Geldverkehrs, Rechtsberatungskosten (für Eintragung in das Vereinsregister, Satzungsänderungen, Auflösung/Fusion des Vereins, Klärung von Datenschutzanforderungen) oder Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie für Fachverbände.
Mit diesen Klarstellungen und Ergänzungen soll die Transparenz über die förderfähigen Aufwendungen erhöht und damit zu einer einheitlichen Umsetzung im Förderverfahren beigetragen werden.
Somit hat das Durcheinander und die Diskussionen für viele Themen in der Selbsthilfe hoffentlich nun ein Ende.
Unter anderem auch, ob die Kosten für die Mitgliedschaft einer Selbsthilfegruppe bei der AdipositasHilfe Deutschland e.V., förderfähig sind.
Nun ist es offiziell, dass es so ist.
Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen findet Ihr über diesen Link |