Petition zur Änderung des §34 SGB V zur Erstattungsfähigkeit von Medikamenten zur leitliniengerechten Behandlung von Menschen mit Adipositas
Ich bitte die demokratischen Parteien des deutschen Bundestags, den §34 SGB V dahingehend zu ändern, dass zugelassene, evidenzbasierte Medikamente zur Gewichtsreduktion in die Regelversorgung aufgenommen werden und somit durch die Krankenkassen voll erstattungsfähig sind.
Die medikamentöse Therapie ist ein wichtiger Baustein in den nationalen als auch internationalen medizinischen Leitlinien. Bestimmte Adipositas-Medikamente können dazu beitragen, die Gesundheit der Menschen, insbesondere im Herz-Kreislauf-Bereich, über die Gewichtsabnahme hinaus zu verbessern.
Bei Erstellung des § 34 im SGB V im Jahr 1988 galt Adipositas weder als Krankheit, noch gab es medikamentöse Behandlungsoptionen. Eine Neubetrachtung der Gesetzmäßigkeiten nach dem neuesten Stand der Wissenschaft ist daher dringend notwendig.
Formulierung für Anpassung §34 Absatz 1streiche: … zur körperlichen Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts …
Neufassung Absatz 1:Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Das Nähere regeln die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6.
Hintergrund:
Adipositas ist eine chronische Erkrankung und muss gemäß §27.1 SGB V behandelt werden. Adipositas kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Die Erkrankung ist mit 200 Komorbiditäten und Komplikationen assoziiert, z.B. mit Typ 2 Diabetes, Bluthochdruck und Krebs und kann mit einer um 2 bis 10 Jahre verringerten Lebenserwartung einhergehen. Neben der individuellen Dimension der Krankheit Adipositas sind auch die ökonomischen Auswirkungen volkwirtschaftlich relevant. Laut einer Untersuchung der Universität Hamburg belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten aufgrund von Adipositas Erkrankungen in Deutschland auf 63 Mrd. Euro. Darunter fallen 29 Mrd. für direkte Behandlungskosten und weitere 34 Mrd. an indirekten Kosten (Verlust an Lebensqualität, Arbeitsunfähigkeiten, vorzeitige Berentung etc.).
Derzeit sind Medikamente zur Therapie der Adipositas in §34 SGB V von der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Diese Regelung benachteiligt Menschen mit Adipositas erheblich, da ihnen eine wichtige konservative Therapieoption verwehrt wird.
Hinzu kommt, dass wir uns immer mehr zu einer Zwei-Klasse-Medizin entwickeln. Die finanziellen Möglichkeiten des Menschen entscheidet über Therapie oder Leid. Weiterhin gefährdet die aktuelle Selbstzahlerpraxis die Patientensicherheit. Medikamente werden ohne eingehende Anamnese / Voruntersuchungen verschrieben, die Betroffenen werden häufig nicht in der Therapie begleitet und ändern dadurch die Medikamentation eigenständig.
Die Beschaffung findet teilweise abenteuerlich über die sozialen Medien ohne Rezeptierung oder mittels eines kleinen Fragebogens (4-5 Fragen) statt. Es hast sich weiterhin ein Schwarzmarkt entwickelt, wo auch Präparate unter falschem Label verkauft werden.
Konservative Maßnahmen allein, wie Ernährungsumstellung und Bewegungsförderung, zeigen in der Praxis nur begrenzte Wirksamkeit, zumal es auch hier keine Regelleistung zu Lasten der GKV gibt. Für viele Betroffene bleibt daher langfristig nur der Weg zu chirurgischen Eingriffen wie einer bariatrischen Operation, für die es eine Erstattung gibt.
Durch die Einbeziehung zugelassener Medikamente zur Gewichtsreduktion in die Erstattung würden effektivere konservative Therapieansätze geschaffen und invasive Eingriffe könnten vermieden werden. Studien belegen, dass medikamentöse Therapien sowohl Gewichtsreduktionen als auch präventive Effekte gegen Komorbiditäten wie Typ- 2-Diabetes, Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bieten.
Die Erstattung soll an die Bedingung geknüpft sein, dass die Anwendung der Medikamente unter ärztlicher Aufsicht und nur in Verbindung mit einer konservativen Adipositastherapie (Ernährungsumstellung, Bewegungsförderung, Verhaltenstherapie) erfolgt. Darüber hinaus soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt werden, die medikamentöse Therapie der Adipositas innerhalb eines Jahres in das bestehende Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas aufzunehmen.
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