Petition

zur Änderung des Paragrafen 34 SGB V

Der §34 SGB V ist der sogenannte Lifestyleparagraf im Sozialgesetzbuch.
Er regelt, welche Medikamente von der gesetzlichen Krankenversicherung NICHT bezahlt werden dürfen.

Unter anderem steht hier:

"Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Das Nähere regeln die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6."

Mal ganz davon abgesehen, dass Studien mittlerweile auch immer das Thema "Lebensqualität" enthalten und teilweise auch gefordert werden, zeigen medizinische Studien schon seit Jahren, dass die Adipositas eine Erkrankung ist, die von vielen Faktoren abhängt und als chronische Erkrankung endet.

Dies führte am Ende auch dazu, dass der Deutsche Bundestag im Jahr 2020 die Adipositas als eigenständige Erkrankung anerkannt hat.
In Folge dessen wurde der Gemeinsame Bundesausschuss mit der Entwicklung eines DMP Adipositas beauftragt. Dieses wurde mittlerweile in den DMP Richtlinien veröffentlicht.

Die medikamentöse Therapie der Adipositas wird allerdings immer mit dem Hinweis auf diesen §34 SGBV weggedrückt.

Und dies obwohl diese Medikamente einen echten Mehrwert in der Therapie der Adipositas bringen. Sie sind für uns das Bindeglied und eine wichtige Ergänzung in der Behandlung der Adipositas.

Hürden aus dem Weg räumen

Im ersten Schritt geht es uns - das sind die drei Patientenorganisation der Adipositas Selbsthilfe - diese gesetzliche Hürde aus dem Weg zu räumen. Somit kann der Gemeinsame Bundesausschuss Regelungen treffen, wie die medikamentöse Therapie der Adipositas zu Lasten der GKV eingesetzt werden kann.

Gleichbehandlung und Stigmatisierung

Wenn man sagt, dass die Adipositas eine lebensstilbedingte Erkrankung ist und wir Betroffenen selbst schuld daran sind, dann ist das eher eine Schutzbehauptung als eine evidenzbasierte Aussage.
Dieser Logik folgend, müssten alle Menschen, die an einer Folgeerkankung der Adipositas leiden, die Behandlung dieser Erkrankung selbst bezahlen.

Zwei-Klassen Medizin

Es kann nicht sein, dass unsere Gesundheit von unseren finanziellen Mitteln abhängt.
Wer sich die Medikamente leisten kann, lebt länger und gesünder. Alle anderen können schauen wo sie bleiben.
Es verstößt zutiefst gegen unser soziales Grundverständnis. Keiner anderen Patientengruppe wird so vehement alle möglichen Therapien verweigert und solch hohe Hürden in den Weg gelegt.

Der volkswirtschaftliche Schaden

In Deutschland beläuft sich der volkswirtschaftliche Schaden auf mindestens 63 Milliarden Euro / pro Jahr. Tendenz steigend. Die World Obesity Federation schätzt einen Anstieg in Deutschland bis 2035 auf bis zu 120 Milliarden Euro.
Die Investition in die Therapie der Adipositas wird also langfristig den Sozialsystemen und der Wirtschaft helfen. Gerade auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.

Prävention zahlrericher Erkrankungen

Mit einer wirksamen Therapie der Adipositas kann man zahlreiche Folge- und Begleiterkrankungen vermeiden. Angefangen von Diabetes Typ 2, über Bluthochdruck, Schlafapnoe, PCO Syndom bis hin zu verschiedenen Krebsarten, die durch die Adipositas begünstigt werden.

Leitlinien empfehlen die Medikamente

In ausländische Leitlinien haben die medikamentöse Therapie schon seit einigen Jahren einen festen Platz.
Die S3 Leitlinie der Deutschen Adipositas Gesellschaft hat diese mittlerweile auch als Bestandteil der Therapie aufgenommen.

Zulassungsstudien

Aktuell sind zwei Produkte zur Therapie der Adipositas zugelassen. Diese Zulassung muss im Vorfeld mit Studien belegt werden. Trotz der guten Ergebnisse in den Studien wurden die Medikamente im März 2024 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in der Arzneimittel-Richtlinie in die Liste der Ausschluss Medikamente gesetzt.

Das muss sich ändern

Wir finden es fahrlässig, dass Gesetzgeber und Gemeinsamer Bundesausschuss immer mit dem Finger aufeinander zeigen, wenn man fragt, wer denn jetzt zuständig ist.

Mit dieser Petition wollen wir den Weg frei machen, dass die Medikamente von den Krankenkassen bezahlt werden können. Es ist ein erster Schritt. Ein wichtiger Schritt.

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FAQ

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