Selbsthilfegruppen, als Mitglied bei der AdipositasHilfe Deutschland e.V., sind berechtigt, Delegierte nach §9 der Satzung zu entsenden, die das aktive und passive Wahlrecht besitzen.
Die namentliche Meldung der Delegierten ist bis 27.11.23 unter Angabe des Namens der Selbsthilfegruppe, des/der Delegierten sowie persönliche Anschrift an mail@adipositas-selbsthilfe.de zu übermitteln
Die aktuelle Satzung und die Wahlordnung sind auf der Webseite der AdipositasHilfe Deutschland e.V. im Downloadbereich einsehbar. |