Selbsthilfe unterscheidet sich per Definition in persönlicher Selbsthilfe und in gemeinschaftlicher Selbsthilfe.
Unter der persönliche Selbsthilfe versteht man alles was man selbst für sich tut. Zum Beispiel die Nutzung von Hausmittelchen bei einer Erkältung.
Gemeinschaftliche Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen sind im Wesentlichen ein Zusammenschluss von Menschen mit einem gemeinsamen (gesundheitlichen) Problem ohne ärztliche Hilfe. Daher werden Gruppen, die sich mit der Gesundheit auseinandersetzen auch „gesundheitliche Selbsthilfe“ genannt.
Ein anderer Part wären zum Besipiel Selbsthilfegruppen von Menschen, die von einem Finanzinvestor betrogen worden wären. Dies aber nur als Beispiel.
In einer Selbsthilfegruppe
Selbsthilfe ist grundsätzlich
Diese Punkte sind unabdingbar für die Glaubwürdigkeit der Selbsthilfe.
Selbsthilfegruppen oder Patientenverbände, die von der (Pharma-)Industrie oder sonstigen Lobbyvereinigungen aus der Wirtschaft abhängig sind, schaden der Bewegung und bremsen die Bewegung der Selbsthilfe nachhaltig aus. Gerade vor dem Hintergrund, wenn Selbsthilfeverbände für verbesserte Therapien kämpfen.
Im Falle von Kooperationen mit Unternehmen, Institutionen sind diesen enge Grenzen gesetzt. Auch dürfen zum Beispiel keine Angestellten aus der Pharmaindustrie keine Funktionen in Patientenorganisationen übernehmen.
Den FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen kann man hier nachlesen.
Weitere Informationen hierzu findet man auch auf den Seiten der BAG Selbsthilfe e.V. sowie bei NAKOS
Worauf sollte man als Selbsthilfegruppe noch achten?
Die Selbsthilfegruppe gehört nur sich selbst Keine Klinik oder sonstige Institution hat inhaltlichen oder organisatorischen Zugriff auf die Gruppe. Wir erleben oft, dass eine Klinik von ihrer Selbsthilfegruppe sprich. Weiterhin wird versucht Einfluss auf Inhalte und Struktur bezügich der Leitung auszuüben. Dies ist nicht zulässig!
Selbsthilfegruppen und Verbände müssen sich prinzipiell neutral verhalten. Dies gilt inbesondere auch bei Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen.
Selbsthilfe- und Patientenverbände geraten schnell in den Verdacht von der Pharma finanziert und instrumentalisiert zu werden. Um dem entgegenzuwirken, ist die finanzielle Transparenz ganz wichtig. Verbände, die finanzielle Förderung gem. §20 SGB V erhalten, sind verpflichtet, die Zuwendungen zu veröffentlichen. Die Übersicht der AdipositasHilfe Deutschland e.V. findest Du hier
Solltest Du Mitglied einer Selbsthilfegruppe sein und Fragen zu der Thematik haben, darfst Du Dich gerne an uns wenden.